Geldwäschebekämpfung: Neue Anforderungen beim Vertrieb
Mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) ergibt sich bei der Zeichnung von geschlossenen Fonds künftig die gesetzliche Notwendigkeit, dass die Anleger gegenüber der Lloyd Treuhand zu identifizieren sein werden.
Hier finden Sie alle im Zusammenhang mit dem GwG relevanten Dokumente.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Vertriebsdirektor jederzeit gerne zur Verfügung.
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