Geldwäschebekämpfung: Neue Anforderungen beim Vertrieb

Mit dem neuen Geldwäschegesetz (GwG) ergibt sich bei der Zeichnung von geschlossenen Fonds künftig die gesetzliche Notwendigkeit, dass die Anleger gegenüber der Lloyd Treuhand zu identifizieren sein werden.

Hier finden Sie alle im Zusammenhang mit dem GwG relevanten Dokumente.


Bei Fragen steht Ihnen Ihr Vertriebsdirektor jederzeit gerne zur Verfügung.

Ausgezeichnet
und engagiert


Kontakt

Lloyd Fonds Austria GmbH
Bräuhausgasse 37
A-1050 Wien

Telefon:
+43 (1) 205 63 65-0
Kontakt aufnehmen

Für Anleger

Lloyd Treuhand GmbH
Amelungstraße 8-10
D-20354 Hamburg

Telefon:
+49 (0)40 32 56 78-400
Nachricht an Treuhand